Friedhofspflicht in Deutschland
Bis auf wenige Ausnahmen, wie die Seebestattung, gilt in Deutschland die Friedhofspflicht, d. h. alle Verstorbenen müssen in einem Sarg oder einer Urne auf einem Friedhof bestattet werden.
Friedhofsträger
Träger eines Friedhofs ist, wer den Friedhof in eigener Verantwortung betreibt und verwaltet. Normalerweise sind das die Gemeinden oder Religionsgemeinschaften – unabhängig davon, ob sie auch Eigentümer des Grundstücks sind.
Friedhofssatzung
In der Friedhofssatzung bzw. Friedhofsordnung legt der Friedhofsträger Regelungen zu Größe und Gestaltung der Grabsteine, Arten von Grabstätten oder auch Ruhezeiten fest. Auch die Gebührenordnung – und damit die Kosten für eine Grabstätte – sind Teil der Friedhofssatzung. Diese Satzungen können sich durchaus unterscheiden. Ihr Bestatter wird sich bestens auskennen und Sie über die geltenden Regelungen informieren.
Ruhezeit
Mit der Ruhezeit wird in der Friedhofssatzung festgelegt, wie lange der Verstorbene im Grab auf dem Friedhof verbleibt. Je nach Grabart und Friedhof unterscheidet sich die Ruhezeit. Normalerweise beträgt sie zwischen 15 und 30 Jahren. Wichtig bei der Entscheidung für eine Grabart: Die Ruhezeit von Wahlgräbern kann normalerweise verlängert werden, die von Reihengräbern meist nicht.
Friedhofsverwaltung
Nicht nur bei den Bestattungsinstituten, auch in den Friedhofsverwaltungen können Sie sich zu Grabarten und Bestattungsmöglichkeiten beraten lassen. Die Mitarbeiter sind dafür zuständig, dass die Regeln und Normen der Friedhofsordnung umgesetzt werden.
Der Friedhof als Ort des Gedenkens
Für viele Menschen ist es wichtig, den Hinterbliebenen – die vielleicht an einem anderen Ort wohnen – nach dem eigenen Tod nicht zur Last zu fallen. So entsteht häufig der Wunsch nach einem anonymen Grab.
Ist dann aber die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen erst einmal aufgelöst, fehlt vielen Trauernden ein konkreter Ort, um mit dem geliebten Menschen in Verbindung zu bleiben. Man spricht auch vom Verdrängen der Trauer. Man weiß, dass kleine Rituale wie Blumen, selbstgemalte Bilder oder kleine Erinnerungen abzulegen, große und kleine Menschen trösten und das Verarbeiten der Trauer unterstützen können.
Das Grab mit einem individuell gestalteten Grabstein wird so zu einer Stütze, um z. B. zu bestimmten Ereignissen wie Todestagen oder Geburtstagen ins Gespräch zu kommen und sich bewusst an den Verstorbenen zu erinnern. Diese Möglichkeit bieten die etwa 32.000 Friedhöfe in Deutschland.
Naturnahe Erholung auf dem Friedhof
Längst sind Friedhöfe nicht mehr nur Orte des Abschieds und der Erinnerung, sondern dienen als grüne Oasen. Inmitten der Hektik des Alltags bieten sie die Möglichkeit einer (innerstädtischen) Auszeit im Alltag, sind Orte der Begegnung, der Ruhe und Kraft. So erzählen bei einem Spaziergang z. B. geschichtsträchtige Familiengrabsteine von längst vergessenen Zeiten oder charakteristische Grabmale von ihren Verstorbenen.
Immaterielles Kulturerbe der dt. UNESCO-Kommission
2020 wurde die Friedhofskultur in Deutschland in das bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe der deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Bestätigt wurde damit der wichtige Beitrag der Friedhöfe zur individuellen Trauerbewältigung und Erinnerungskultur. Außerdem würdigt die Kultusministerkonferenz mit der Aufnahme den Friedhof als soziale Begegnungsstätte und kulturellen Veranstaltungsort. Die Bedeutung von jahrhundertealtem Wissen und Fertigkeiten aus den Bereichen Bestattung, Landschaftsplanung, Gärtnern und Steinmetzhandwerk werden mit der offiziellen Anerkennung als Kulturerbe besonders hervorgehoben.