Angefertigt werden die individuellen Grabanlagen von einem Steinmetz. Er kennt die jeweiligen Vorschriften der kommunalen Friedhofsordnung genau und kann Sie in Bezug auf Größe, Farben und Gestaltungsmöglichkeiten bestens beraten. Er wird die Errichtung des Grabmals auch für Sie bei der Friedhofsverwaltung beantragen und durchführen.
Wann kann der Grabstein gesetzt werden?
Den Gedenkstein unmittelbar nach der Beisetzung auf dem Grab zu platzieren, ist nicht möglich. Da das Erdreich für die Einbettung des Sarges oder der Urne aufgelockert wurde, muss sich der Boden zunächst wieder setzen, damit ein Absinken einzelner Grabbereiche verhindert wird. Dann wird ein stabiles Fundament errichtet, damit das Grab durch die verwendeten schweren Materialien auch in Zukunft nicht absinkt. Erst dann kann der Grabstein gesetzt werden.